a) Zur Kompensation können nur Lehrveranstaltungen herangezogen werden, die einen inhaltlichen Bezug zu der zu kompensierenden Lehrveranstaltung aufweisen. Sofern für die Studienrichtungen Bildnerische Erziehung bzw. Mediengestaltung nicht bereits Kompensationsfächer identifiziert sind, bedarf es im Einzelfall der Rücksprache mit der jeweiligen Studienrichtung, da die Kompensation in diesem Fall über eine konkrete Anrechnung erfolgt. b) Verordnung 06.04.2005 und 03.06.2005
Medientheorie
Medientheorie
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Einführung Medientheorie (1,5 Credits aus der Gruppe)
Kunst - und Kulturwissenschaften/Architekturtheorie
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a) Zur Kompensation können nur Lehrveranstaltungen herangezogen werden, die einen inhaltlichen Bezug zu der zu kompensierenden Lehrveranstaltung aufweisen. Sofern für die Studienrichtungen Bildnerische Erziehung bzw. Mediengestaltung nicht bereits Kompensationsfächer identifiziert sind, bedarf es im Einzelfall der Rücksprache mit der jeweiligen Studienrichtung, da die Kompensation in diesem Fall über eine konkrete Anrechnung erfolgt. b) Verordnung 03.06.2005 und 05.04.2006 c) VO v. 18.05.2011:Im Studienjahr 2010/11 gilt die LV "Grundlagen ästhetische Theorie I bzw. II d) Kunstgeschichte I, 12W, Trattner kann auch für Gender Studies verwendet werden
Künstlerisch-wissenschaftliches Fach
Künstlerisch-wissenschaftliches Fach
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Künstlerisch-wissenschaftliches Fach (20 Credits aus der Gruppe)